Wanderfischprogramm

Ministerium gibt Zielartenkulisse bekannt

Nach langen Jahren der kontroversen Diskussion hat das Ministerium nun die Festlegung der noch offenen Gewässer und Gewässerbereiche (Kulisse hellblau) mit den entsprechenden Zielarten kurz vor dem Jahreswechsel bekannt gegeben.

Für den Bereich der Wupper war hierbei insbesondere der Bereich zwischen Einmündung Morsbach und Oberbarmen von Bedeutung, da dieser immer noch hellblau auf der Karte der Zielartengewässer ausgewiesen war. Das bedeutete konkret, dass der Bereich oberhalb und unterhalb als Zielartengewässer Lachs ausgewiesen war, der hellblaue Bereich immer noch einer Eignungsprüfung unterlag.

Dies hatte durchaus negative Auswirkungen in den letzten Jahren, so konnten beim Lachs nie die maximalen Besatzzahlen getätigt werden und auch die Umbaumaßnahmen an den einzelnen Wanderhindernissen stagnierten zum Teil, wenn es um den Fischschutz an bestehenden Anlagen ging. Hier führten die Betroffenen (Kraftwerksbetreiber, Wupperverband) dann gerade diesen noch nicht ausgewiesenen Bereich als Begründung für ihre Untätigkeit an. Da ja niemand wisse, wie da entschieden wird, könne man nicht im vorauseilenden Gehorsam Mehrkosten auf sich nehmen.

Nun hat das Ministerium sich endgültig für unser Gewässer und gegen viele wirtschaftliche Interessen entschieden diesen Bereich der Wupper auch für die Zielart Lachs auszuweisen. Das wird in Zukunft weitreichende Auswirkungen für die Nutzungen an der Wupper haben. Es betrifft in großem Umfang den Fischschutz an bestehenden Anlagen (Abwanderung, Rechenabstände), aber auch die Nutzung von Wasser, zum Beispiel bei der Einleitung von Kühlwasser.
An dieser Stelle sollte jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass diese Entscheidungen in NRW ohne die Beteiligung der Fischerei stattfand und viele Gewässer und Gewässerbereich nicht so bewertet worden sind, wie es aus Sicht der Fischerei erforderlich gewesen wäre. Hier gibt es noch Diskussions- und Nachbesserungsbedarf.